Verhaltenskodex
KAPITEL I. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
1. EINLEITUNG
Bei SOGEVINUS haben wir uns jahrzehntelang der Herstellung und Vermarktung von Portweinen gewidmet, und zwar durch unsere hundertjährigen Marken, die unser bestes Vermächtnis sind. Der Einsatz, die Leidenschaft und die Hingabe unserer Fachleute bei der Herstellung dieser Weine haben uns im Laufe unserer Geschichte zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen und Anerkennungen eingebracht.
Wir haben diese legendäre Arbeit mit größtem Respekt vor den für uns geltenden Regeln und einer Reihe von ethischen Grundsätzen und Werten ausgeführt, die uns in unserer täglichen Arbeit repräsentieren und inspirieren, darunter Integrität, soziale Verantwortung, Vielfalt, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Um unser Bekenntnis zu diesen Werten und das Vertrauen Dritter in dieses Unternehmen zu stärken sowie den guten Namen und das Ansehen, das SOGEVINUS genießt, zu bewahren, halten wir es für wichtig und notwendig, unsere Grundsätze in einem Ethikkodex (im Folgenden "Kodex") festzulegen, der diese Werte widerspiegelt und so in der Lage ist, sie unter den Mitarbeitern und anderen Interessengruppen der Organisation zuverlässig zu verbreiten.
2. ANWENDUNGSBEREICH
Dieser Kodex gilt für alle Mitarbeiter von SOGEVINUS, unabhängig von ihrer beruflichen Kategorie, ihrer hierarchischen oder funktionalen Stellung und ihrem geografischen Standort.
Dieser Ethikkodex gilt auch für Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner, die in Übereinstimmung mit seinen Werten und Verhaltensrichtlinien handeln müssen.
3. STAKEHOLDERS
Bei SOGEVINUS haben wir eine Reihe von Stakeholdern identifiziert, mit denen wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Dialog und die Kommunikation zu erleichtern und zu gewährleisten und uns an ihre Bedürfnisse, Erwartungen und Interessen anzupassen. Diese Stakeholder sind:
(i) Mitarbeiter und Unterauftragnehmer;
(ii) Zulieferer;
(iii) Aktionäre
(iv) Kunden,
(v) Konkurrenten;
(vi) Geschäftspartner;
(vii) ) Öffentliche Verwaltung.
Die Beziehungen zu den Stakeholdern müssen auf den Grundsätzen der Integrität, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität sowie auf den in diesem Kodex dargelegten Grundsätzen beruhen, deren Achtung und Einhaltung notwendig ist, um solide Beziehungen und Vertrauen zwischen allen Beteiligten aufzubauen.
KAPITEL II - AUFTRAG, VISION UND WERTE
4. -MISSION
Unsere Mission bei SOGEVINUS ist es, große Weine zu produzieren, mit vollem Respekt für unsere natürliche Umgebung, unsere jahrhundertealten Marken und mit der Herausforderung, die höchsten Qualitätsstandards zu erhalten.
Unsere Fachleute sind dafür verantwortlich, das historische Erbe von SOGEVINUS durch ihr unermüdliches Engagement und ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Bewahrung der Identität unserer Weine zu bewahren.
5. VISION
Bei SOGEVINUS engagieren wir uns für unsere Zukunft und die zukünftiger Generationen. Deshalb wenden wir bei der Herstellung all unserer Weine nachhaltige Praktiken an und sorgen für einen angemessenen Schutz der Ressourcen, die ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit sind.
6. - WERTE
Bei SOGEVINUS haben wir eine Reihe von Werten und Grundsätzen definiert, die unser echtes Engagement für Ethik und gute Unternehmensführung widerspiegeln. Diese Grundsätze bilden die Säulen, auf die sich das Handeln unserer Organisation und aller ihrer Mitarbeiter sowie das von Dritten, die mit ihr in Geschäftsbeziehungen oder Verbindungen stehen, stützen muss.
6.1. Integrität und Einhaltung der geltenden Gesetzgebung
Wir alle bei SOGEVINUS verpflichten uns, nach den höchsten Integritätsstandards und stets unter Einhaltung der geltenden Gesetze zu handeln. Wir sind uns daher der Notwendigkeit bewusst, die für unseren Tätigkeitsbereich geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften, einschließlich der internen Regeln unserer Organisation, zu kennen. Die Einhaltung der Vorschriften erstreckt sich auch auf alle gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen, unbeschadet des Rechts von SOGEVINUS, gegen solche Entscheidungen bei einer von ihr als geeignet erachteten Stelle Rechtsmittel einzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass sie nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Die Organisation ist dafür verantwortlich, ausreichende Ressourcen und Mittel bereitzustellen, damit die Mitarbeiter oder gegebenenfalls Dritte, die mit SOGEVINUS in Verbindung stehen, die notwendigen Informationen erhalten, damit sie die Pflichten, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben obliegen, jederzeit kennen, verstehen und einhalten können, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
6.2. Respekt vor den Rechten unserer Mitarbeiter
Bei SOGEVINUS sind wir den Rechten und individuellen Freiheiten unserer Mitarbeiter zutiefst verpflichtet und setzen uns dafür ein, ihnen einen sauberen, sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten, indem wir Gesundheitsstandards und Richtlinien für Arbeitssicherheit und Hygiene festlegen.
Wir wahren auch ihr Recht auf ein Arbeitsumfeld, das frei von Belästigungen ist, indem wir verbales, visuelles oder physisches Verhalten, das beleidigend, anstößig oder einschüchternd ist und auf andere Weise die Arbeitsleistung einer Person beeinträchtigt oder ein einschüchterndes, unsicheres oder feindseliges Arbeitsumfeld schafft, strikt untersagen.
6.3. Vielfalt, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit
Bei SOGEVINUS setzen wir uns für Vielfalt und Einbeziehung ein und beziehen alle Mitarbeiter mit ihren Eigenschaften und Unterschieden in das Wachstum der Organisation ein.
Ebenso fördern und garantieren wir Gleichbehandlung und Chancengleichheit am Arbeitsplatz ohne
jegliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Rasse, Geschlecht, sexuellem Befinden/Orientierung, Familienstand, familiären Verpflichtungen, Behinderung, religiöser Überzeugung, politischer Ideologie, Gewerkschaftszugehörigkeit oder anderen Umständen, die eine Quelle für Diskriminierung sein könnten. Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung gilt für alle Phasen und Bereiche des Beschäftigungsverhältnisses/Berufsverhältnisses der Mitarbeiter mit SOGEVINUS, einschließlich Auswahlverfahren, Ausbildung, Gehaltsniveau, Karrieremöglichkeiten und berufliche Entwicklung.
6.4. Qualitätssicherung und Lebensmittelsicherheit.
Bei SOGEVINUS fördern wir gute Unternehmenspraktiken, indem wir die Herstellung und Vermarktung sicherer Produkte durch strenge Risikoidentifizierung, -bewertung und -kontrolle gewährleisten und dabei alle gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit einhalten.
Diese Garantien tragen dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in unsere Produkte zu stärken, ihre Bedürfnisse und Vorlieben zu befriedigen und durch die Unterscheidungsmerkmale Qualität, Lebensmittelsicherheit und Legalität zu ihrem Wohlbefinden beizutragen.
6.5. Transparenz
SOGEVINUS fördert Kommunikationskanäle sowohl intern als auch mit Partnern, Behörden und anderen Interessengruppen, um sie auf transparente Weise über Fragen der Lebensmittelsicherheit unserer Produkte zu informieren, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher auswirken können.
Diese Verpflichtung zur Transparenz gilt auch für alle anderen Aspekte der Unternehmenstätigkeit, so dass alle bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß, klar und leicht zugänglich sein müssen. Insbesondere duldet SOGEVINUS in keiner Weise die Verheimlichung oder Simulation von Daten, Einträgen und Transaktionen und verpflichtet sich, alle finanziellen, buchhalterischen und vertraglichen Informationen sowie alle Dokumente, die zum Nachweis der Art der Transaktionen der Organisation erforderlich sind, wahrheitsgetreu wiederzugeben.
6.6. Umweltverantwortung und Nachhaltigkeit
Wir alle bei SOGEVINUS sind uns bewusst, dass die Umwelt ein primäres Gut von lebenswichtiger
Bedeutung ist. Deshalb setzen wir uns nachdrücklich für ihren Schutz ein und versuchen, die Umweltauswirkungen, die durch unsere Tätigkeit entstehen können, zu minimieren und auszugleichen.
Bei SOGEVINUS halten wir uns nicht nur strikt an die Umweltgesetze, sondern gehen noch weiter, indem wir die negativen Auswirkungen all unserer Aktivitäten auf das Ökosystem messen und entsprechend handeln und gegebenenfalls unsere Produktionstechniken anpassen, um diese Auswirkungen auszugleichen oder zu kompensieren, so dass das Unternehmen wirtschaftlich rentabel und effizient bleibt, ohne die natürlichen Eigenschaften unserer Weine zu verändern.
Als verantwortungsbewusste Winzer garantieren und fördern wir einen nachhaltigen Weinbau durch Produktionsmethoden, die die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren, wie z.B. die Anwendung von zertifizierten integrierten Produktionsmethoden (PRODI) in allen unseren Weingütern.
Wir stellen sicher, dass wir bei all unseren Entscheidungen die Optimierung der Ressourcen und die Minimierung ihrer Umweltauswirkungen berücksichtigen, was kontinuierliche Maßnahmen nach sich zieht, von denen wir als Beispiel nennen: die tägliche Überwachung des Energie- und Wasserverbrauchs (Verbrauchsindikatoren in Euro/Liter) und die entsprechenden Maßnahmen, um einen effizienten und effektiven Verbrauch dieser Ressourcen zu gewährleisten, sowie die Herstellung aller unserer Portweine als vegane Weine, weil wir uns der Umweltauswirkungen der intensiven Nutzung von tierischen Produkten bewusst sind.
6.7. Respekt vor dem kulturellen Erbe
Wir bei SOGEVINUS sind uns des künstlerischen Reichtums unserer Anlagen bewusst, von denen viele als Kulturgüter gelten. Aus diesem Grund setzen wir uns proaktiv für den Erhalt dieser Güter ein und sorgen ständig für ihren Schutz und ihre Erhaltung in einem perfekten Erhaltungszustand.
6.8. Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Interessenkonflikte
SOGEVINUS hat sich verpflichtet, Korruption, Bestechung und jede Art von Betrug nicht zu tolerieren, und hat die notwendigen Maßnahmen und Kontrollen zu deren Bekämpfung eingeführt.
Es ist SOGEVINUS-Mitarbeitern oder -Mitarbeitern ausdrücklich untersagt, direkt oder indirekt Geschenke, Einladungen oder Gegenstände von Wert zu geben oder anzunehmen, um irgendeine Art von Vorteil zu erlangen oder zu erhalten Begünstigung, Vorteil oder Interesse oder zur direkten oder
indirekten Begünstigung eines Dritten, wie in der Anti-Korruptionspolitik von SOGEVINUS festgelegt.
SOGEVINUS hält sich an hohe ethische Standards und an die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, indem es die notwendigen Verfahren anwendet, um die Identität der Geschäftspartner zu kennen.
Ebenso müssen alle Angestellten oder Mitarbeiter von SOGEVINUS jegliches Verhalten vermeiden, das zu einem Interessenkonflikt führen könnte, d.h. zu einer Situation, in der die Interessen des Mitarbeiters mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten. Sollte einer unserer Mitarbeiter der Ansicht sein, dass er sich in einem Interessenkonflikt oder in einer Situation befindet, die seine Ehre und/oder Unparteilichkeit beeinträchtigen könnte, muss er unverzüglich den Ethik- und Compliance-Ausschuss informieren, damit dieser die geeigneten Maßnahmen ergreifen kann, um Schaden von der Organisation und den betroffenen Personen abzuwenden.
6.9. Verantwortungsvoller Umgang mit Unternehmensressourcen
Alle Mitarbeiter von SOGEVINUS müssen die uns zur Verfügung gestellten Unternehmensressourcen effizient, angemessen und vernünftig nutzen. So darf die Nutzung dieser Ressourcen einzig und allein der Entwicklung unserer beruflichen Tätigkeit dienen und muss vor jeglicher Beschädigung, Missbrauch, Verlust oder Diebstahl geschützt und bewahrt werden.
Ebenso muss die Nutzung von sozialen Netzwerken, Meinungsplattformen, Instant-Messaging-Diensten oder Ähnlichem im Einklang mit den von der Organisation festgelegten Richtlinien stehen, wie sie in den Unternehmensrichtlinien zum Ausdruck kommen. In jedem Fall muss eine solche Nutzung immer so erfolgen, dass der Ruf und der gute Name von SOGEVINUS oder einer unserer Fachkräfte nicht geschädigt wird..
6.10. Wahrung des freien Wettbewerbs, des geistigen Eigentums und der Vertraulichkeit.
SOGEVINUS legt großen Wert auf die Achtung anderer konkurrierender Unternehmen und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln. Aus diesem Grund verpflichten sich unsere Fachleute, sich gegenüber den übrigen Konkurrenten jederzeit loyal zu verhalten und Verhaltensweisen zu unterlassen, die dem Grundsatz des freien Wettbewerbs zuwiderlaufen könnten.
Ebenso achten wir die geistigen Eigentumsrechte Dritter streng und verpflichten uns, diese zu
respektieren. SOGEVINUS ist es untersagt, Kennzeichen, Erfindungen und Schöpfungen Dritter zu verwenden, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers vor.
Wir alle sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen von SOGEVINUS zu schützen, sie nicht an Dritte weiterzugeben, ohne zuvor eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, und in jedem Fall die weitergegebenen Informationen auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken.
6.11. Schutz personenbezogener Daten.
SOGEVINUS verfügt über Richtlinien und Verfahren, die die Sicherheit und den Schutz der personenbezogenen Daten all seiner Mitarbeiter, Lieferanten und anderer Unterauftragnehmer, Kunden und Interessengruppen im Allgemeinen gewährleisten. Dritte, die im Namen von SOGEVINUS handeln, müssen ebenfalls Garantien für die Einhaltung der Anforderungen des Schutzes personenbezogener Daten bieten. .
KAPITEL III. UMSETZUNG DES ETHIKKODEXES
7. DIE VERBREITUNG DES KODEX UND SEINE VERBINDLICHE EINHALTUNG
Der SOGEVINUS-Ethikkodex wird mit seiner Verabschiedung durch den Verwaltungsrat zu unserer allgemeinen Verhaltensregel, so dass keine der bestehenden oder künftig zu verabschiedenden internen Regelungen im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kodex sowie zu den geltenden Rechtsvorschriften stehen darf.
8. KONTROLLE DER EINHALTUNG UND ÜBERWACHUNG DES ETHIKKODEXES
Die Anwendung und Überwachung des Ethikkodexes sowie die Kontrolle seiner Einhaltung obliegt dem vom Verwaltungsrat ernannten Ethik- und Compliance-Ausschuss. Zu diesem Zweck stellt die Organisation diesem Ausschuss alle materiellen, personellen, technischen und wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung, die für die Ausübung seiner Aufgaben erforderlich sind.
Der Ethik- und Compliance-Ausschuss hat in Bezug auf diesen Kodex die folgenden Aufgaben:
(i) Förderung der Verbreitung des Ethik-Kodexes bei den Zielgruppen sowie aller Entwicklungsmaßnahmen.
(ii) Förderung der kontinuierlichen Schulung aller Mitglieder der Organisation oder auch Dritter, die mit ihr in Verbindung stehen, um sicherzustellen, dass sie sich aller relevanten Aspekte des Kodex sowie der Rolle oder Verantwortung, die jeder Einzelne in Bezug auf den Kodex übernimmt, bewusst sind.
(iii) Mitarbeitern, Partnern und anderen Stakeholdern sichere Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen, um mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen des Kodex zu melden.
(iv) Mitteilung und Benachrichtigung der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans über Verstöße oder Nichteinhaltung dieses Kodex durch diejenigen, die ihn einhalten müssen.
(v) Abgabe von Empfehlungen, Vorschlägen und Änderungen, die für die kontinuierliche Verbesserung des Kodex oder seiner Durchführungsbestimmungen als notwendig erachtet werden.
(vi) Klärung von Zweifeln, die bei der Auslegung und dem Anwendungsbereich des Kodex auftreten können.
9. MITTEILUNGSPFLICHT UND KANAL DER DENUNZIATION
Die Adressaten des Kodex sind verpflichtet, über den Ethik-Kanal alle Handlungen oder Verhaltensweisen zu melden, die zu einem Verstoß gegen diesen Kodex führen oder führen können, sowie alle Verhaltensweisen, die unangemessen sind oder den Werten und Grundsätzen der Organisation zuwiderlaufen. Die Berichte werden über eine sichere Plattform eingereicht, auf die von der Website des Unternehmens aus zugegriffen werden kann.
Um ein Höchstmaß an Unparteilichkeit und Transparenz zu erreichen, ist der SOGEVINUS Compliance Officer für die Entgegennahme und Bearbeitung der über den Whistleblowing-Kanal eingereichten Meldungen zuständig. Sollten sich nach der vorläufigen Analyse der Beschwerde Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen den Ethikkodex oder seine Entwicklungsrichtlinien ergeben, wird die Beschwerde an den Ethik- und Compliance-Ausschuss weitergeleitet, der für die Einleitung des entsprechenden Untersuchungsverfahrens gemäß dem zu diesem Zweck festgelegten Verfahren zuständig ist.
Sowohl der Compliance-Beauftragte als auch der Ethik- und Compliance-Ausschuss garantieren allen Hinweisgebern die uneingeschränkte Vertraulichkeit ihrer Identität und aller bereitgestellten Informationen sowie die Abwesenheit von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber in gutem
Glauben, selbst wenn die Organisation nach Vorlage und Analyse der entsprechenden Meldung zu der Auffassung gelangt, dass kein Fehlverhalten vorliegt.
10. DISZIPLINARORDNUNG
Unbeschadet etwaiger strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher oder sonstiger Sanktionen, die nach geltendem Recht anwendbar sind, kann die Nichteinhaltung der Bestimmungen des SOGEVINUS Ethikkodex zu disziplinarischen Sanktionen seitens der Organisation führen, und zwar stets in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften.
11. INKRAFTTRETEN
Der vorliegende Ethikkodex tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung durch den Verwaltungsrat von SOGEVINUS in Kraft, und seine Bekanntgabe an alle interessierten Parteien ist obligatorisch; er wird über die von der Organisation zu diesem Zweck vorgesehenen internen und externen Kommunikationskanäle veröffentlicht.
12.- VERSIONSKONTROLLE
Die vorliegende Fassung wurde am 16. März 2022 genehmigt.